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AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2026 – Version 2.0
Allgemeine Bedingungen 1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages 1.1. Allen Vertragsabschlüssen mit der CCT GmbH (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“) liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Ergänzende, auf spezielle Produktgruppen oder Dienstleitungsbereiche abgeschlossene Verträge gelten zusätzlich und ergänzend zu den hier aufgeführten Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. 1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 2 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. Bei Bestellungen über unser Online-Bestellportal gibt der Auftraggeber mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab; die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. 1.3. Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend und keine Beschaffenheitsgarantien. Wir behalten uns Änderungen von Rezeptur, Verpackung und Gestaltung des Vertragsgegenstands während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter den handelsüblichen Toleranzen. 1.4 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail; einer Unterschrift bedarf es nicht. Änderungen des Vertrages setzen weiterhin die Zustimmung beider Vertragsparteien voraus; die Textform betrifft nur die Form dieser Erklärungen. Der Vorrang individueller Absprachen (§ 305b BGB) bleibt unberührt. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Lieferungen nach Deutschland und Österreich erfolgen ab einem Nettowarenwert von 300,00 € frei Haus, Lieferungen in alle übrigen Länder ab einem Nettowarenwert von 400,00 €. Unterhalb dieser Werte trägt der Auftraggeber die Porto- und Verpackungskosten. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union berechnen wir je Bestellung zusätzlich eine Pauschale von 30,00 € netto für die Zollabwicklung; Zölle und Einfuhrabgaben trägt der Auftraggeber.
2.2 Unsere Preise verstehen sich in € ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2.3 Wir berechnen die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate und ändern sich in dieser Zeit unsere Kosten (insbesondere Material, Löhne, Energie, Fracht, Abgaben), sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, kann der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
2.5 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. 3. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung 3.1 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist (§ 321 BGB), so können wir bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder entsprechenden Sicherheitsleistungen einstellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesicherte Forderung um mehr als 20% übersteigt.
4.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an Endkunden weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten. 5. Lieferzeit, Verzug 5.1 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf den Versandauftrag erteilt oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
5.2 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängert die Lieferzeit angemessen.
5.3 Eine angemessene Lieferzeitverlängerung tritt auch ein bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks oder Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Treten die genannten Umstände bei unseren Lieferanten ein, so führt diese ebenfalls zu einer entsprechenden Lieferzeitverlängerung. Die vorbezeichneten Hindernisse sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
5.4 Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig. 6. Liefer- und Leistungsverzug, Unmöglichkeit 6.1 Liegt eine von uns verschuldete Liefer- oder Leistungsverzögerung vor, kann der Auftraggeber uns in Textform eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablaufen der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden höchstens aber 10% des Wertes des Auftragteils, der nicht erfüllt wurde, zu verlangen; Ziff. 9.7 bleibt unberührt.
6.2 Im Fall der verspäteten Lieferung oder Leistung kann der Auftraggeber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung bzw. Leistung, der infolge de Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, als Verzugsentschädigung fordern; Ziff. 9.7 bleibt unberührt.
6.3 Ziff. 6.1 und 6.2 gelten entsprechend im Fall einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung. 7. Lieferung, Gefahrenübergang und Entgegennahme 7.1 Wir liefern nach unserer Wahl ab Werk, ab unserer Vertriebsstelle frei Bestimmungsort. Die verauslagten Kosten können wir dem Auftraggeber einzeln oder pauschal in Rechnung stellen; Ziff. 2.1 bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden zu versichern.
7.2 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn wir Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
7.3 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 9 entgegenzunehmen. 8. Annahmeverzug 8.1 Nimmt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand nicht vereinbarungsgemäß ab, setzen wir ihm in Textform eine angemessene Nachfrist zur Abnahme. Nimmt er auch innerhalb dieser Nachfrist nicht ab, sind wir berechtigt, (a) über den Vertragsgegenstand anderweitig zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder (b) vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 20 % des vereinbarten Nettokaufpreises (ohne Umsatzsteuer und Versandkosten) verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
8.2 Die im Lieferumfang enthaltene Einarbeitung bzw. Schulung durch einen Trainer der CCT (in der Regel zwei Tage) ist für den Auftraggeber kostenfrei. Der vereinbarte Termin kann bis spätestens 14 Kalendertage vorher in Textform kostenfrei verschoben werden; für den Ersatztermin gilt dieselbe Regel. Sagt der Auftraggeber den Termin später ab oder kann die Schulung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht stattfinden (z. B. Salon geschlossen, Team nicht anwesend), können wir pauschal folgende Ausfallkosten berechnen: bei Absage 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin 500,00 € netto; bei Absage weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichtwahrnehmung 1.000,00 € netto. Ist der Trainer bereits angereist, können wir zusätzlich die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Fahrtkosten verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pflicht des Auftraggebers zur Abnahme der bestellten Ware bleibt unberührt. 9. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung 9.1 Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Sie verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 9.7, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.
9.2 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so hat er nur offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Empfang zu rügen. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Die Rüge hat in Textform zu erfolgen.
9.3 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Lagerung, Anwendung oder Veränderung der Ware durch den Auftraggeber oder Dritte beruht, insbesondere auf Beimischungen entgegen unseren Anwendungs- und Mischvorgaben.
9.4 Bei mangelhafter Lieferung leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ware oder durch Beseitigung des Mangels. Ersetzte Ware ist auf unser Verlangen an uns zurückzugeben.
Zur Nacherfüllung hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen; der Auftraggeber darf jedoch einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten.
9.5 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziff. 9.7.
9.6 Unsere Anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen, usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Für Schäden aus fehlerhafter Beratung haften wir nach Ziff. 9.7.
9.7 Haftung: Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 10. Erfüllungsort, abwendbares Recht, Gerichtsstand Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme von Leistungen beim Auftraggeber ist der Sitz der Firma bzw. unsere Geschäftsstelle. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Ansbach, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Änderung dieser Bedingungen, Schlussbestimmungen 11.1 Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Sie gelten für künftige Einzelverträge als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht vor ihrem Inkrafttreten in Textform widerspricht; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Partnervertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für bereits geschlossene Einzelverträge gelten die bei deren Abschluss vereinbarten Bedingungen.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.